Gesetzesänderung – Wer bestellt – bezahlt! / Bestellerprinzip
Ab dem 01. Juni 2015 gilt, wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das heißt, wenn der Vermieter einen Makler mit der Vermietung eines Objektes beauftragt, muss er seine Provision zahlen. Vom Gesetzgeber ist es dann ausgeschlossen, dass der Vermieter diese Provision später dem Mieter weiterberechnet.
Ziel ist es, die Wohnungssuchenden finanziell zu entlasten. Diese bedeutet für den Neumieter, dass er die üblichen zwei bis drei Monatskaltmieten als Maklercourtage einspart. Hierdurch sind die Mietobjekte viel interessanter geworden.
Immobilienscout24 teilte mit, dass die Kontaktanfragen für Mietobjekte um 15 Prozent gestiegen sind. Laut des Immobilienverbandes Deutschlands (IVD) hat sich allerdings der Umsatz der Makler um durchschnittlich 20 Prozent verschlechtert, sodass einige nicht der Versuchung widerstehen können, Zusatzleistungen zu fordern. Dieses ist jedoch gesetzeswidrig und kann durch das Bestellerprinzip vom Mieter innerhalb von 3 Jahren zurückgefordert werden.
Wie Zeit online berichtet, sind viele Makler dazu übergegangen, die ausführenden Tätigkeiten aufzuspiltten und ein Baukastensystem zu schaffen. So bietet der Makler entweder einzelne Bestandteile wie, Exposé erstellen, Anzeige ins Netz bringen, Bewerber auswählen, Besichtigungen organisieren oder aber auch Unterstützung des Vertragsabschlusses, oder ein ganzes Paket an.
Der Makler entwickelt sich somit nun mehr zum Berater, als nur Vermittler zu sein.
Durch die neue Marktsituation entwickeln sich zudem einige Start-ups, welche dieses Baukastensystem ebenfalls anbieten und mit Festpreisen werben.
Quellen: Zeit / Immobiliensscout 24 / Süddeutsche Zeitung